Neufahrzeug-Garantie
Auf die sprichwörtliche Zuverlässigkeit und Qualität von Mercedes-Benz Neufahrzeugen erhalten Sie eine Fahrzeuggarantie von zwei Jahren. Sie ist sei 1. September 2005 für alle Mercedes-Benz Pkw europaweit gültig.
Unsere jeweilige verkaufende Landesorganisation gibt Ihnen die vertragliche Garantiezusage. Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer eventuell früheren Fahrzeug-Erstzulassung ohne Kilometerbegrenzung. Sie gibt Ihnen in den ersten beiden Jahren das Gefühl abgesichert zu sein da diese die gesetzliche Sachmängelhaftung ergänzt.
Der Geltungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen die Schweiz, Island und Liechtenstein.
Gebrauchtfahrzeuggarantie
Wenn Sie bei uns einen Gebrauchten erwerben, ist das Fahrzeug fachmännisch geprüft und von höchster Qualität. Eine Vielzahl der Mercedes-Benz Gebrauchtwagen sind bereits mit der Gebrauchtfahrzeuggarantie versehen. Bei der Gebrauchtfahrzeuggarantie beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
Sie bleiben auch bei einer Panne mobil, in ganz Westeuropa. Ihr Wagen wird repariert, ohne dass Sie Lohnkosten oder Materialkosten bezahlen müssen. Dies gilt für Fahrzeuge bis 100.000 km Laufleistung. Auch für Fahrzeuge mit höherer Laufleistung erstatten wir die Lohnkosten im vollem Umfang.